Tierische Abfälle sind Tierkörper, Fleischabfälle (unter anderem Innereien, Knochen und Fett) und Schlachtnebenprodukte wie Häute, Borsten und Federn. Alle in der Gemeindesammelstelle anfallenden tierischen Abfälle werden wöchentlich zur regionalen Kadaversammelstelle transportiert.

Einzelne tote Heimtiere bis zu einem Gewicht von 10 kg dürfen auf privatem Grund vergraben werden. Dabei ist zu beachten, dass der Tierkörper mit mindesten 50 cm Erde überdeckt wird.

Tiere zwischen 10 und 200 kg sind in der Kadaversammelstelle der Gemeinde abzugeben bzw. dem Abdecker zu übergeben.

Tierkörper, die schwerer als 200 kg sind, werden direkt vom Veterinäramt Zürich auf dem Landwirtschaftsbetrieb abgeholt. Die Kosten für deren Entsorgung sind durch den Tierhalter zu tragen.

Der Fund von toten Tieren und schwer verletztem Wild kann dem Abdecker gemeldet werden.

Abdecker:
David Heller, Tel. 079 822 74 31

Sammelstellen