Schneeräumung und Winterdienst 2023-2024

10. November 2023

Schneeräumung im Winterdienst

Unsere Verantwortlichen für den Winterdienst sind gerüstet, um auch in der kommenden Winterzeit die Gehwege und Strassen der Gemeinde in möglichst gutem Zustand zu halten. Dabei möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Regeln zu beachten.

Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen parkiert sind, behindern die Schneeräumungsarbeiten. Es besteht zudem Gefahr, dass sie durch Schneepflüge und andere Winterdienstgeräte beschädigt werden. Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge behindern den Winterdienst. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir,

Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Jede Haftung für Schäden, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen, wird abgelehnt.

Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Das Personal der Gemeinde und des Kantons kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.

Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer geworfen werden.

Die Benützer des Verkehrsnetzes können nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee oder Eisglätte sind. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmer, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

Weisslingen, November 2023                                         Gemeinde Weisslingen

 

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