Legat Heinrich Heider, Neschwil; Fondsreglment

22. April 2026

Legat Heinrich Heider, Neschwil; Fondsreglement

Am 22. Februar 1923 vermachte Ingenieur Heinrich Heider, geboren 1862 (Todestag unbekannt), testamentarisch einen Betrag von CHF 2'500.00. Im Testament verfügte er unter anderem die Errichtung eines Fonds zugunsten der Zivilgemeindegutsrechnung Neschwil, bestimmt für die Schuljugend von Neschwil-Lendikon. Die Zinserträge aus diesem Legat sollen für Schulreisen und andere nützliche Schulzwecke verwendet werden (Zweckbestimmung). Die Verwaltung des Fonds oblag der Vorsteherschaft der Zivilgemeinde Neschwil. Ein formelles Fondsreglement wurde nie erlassen.

Anfang 2010 wurde die Zivilgemeinde Neschwil aufgehoben. Das Schulwesen wurde in die Gemeinde Weisslingen integriert und der Schulbetrieb in Neschwil eingestellt. Durch diesen politischen Akt fiel ein Teil der Zweckbestimmung dahin, und es stellten sich diverse rechtliche Fragen zum Legat, welche mittels eine Fondsreglement zu beantworten sind. Bereits die externe Revision hielt in ihrem Bericht zur Jahresrechnung 2023 fest, dass der Fonds durch ein Reglement auf eine rechtliche Grundlage zu stellen ist.

Der Gemeinderat hat nun an seiner Sitzung vom 21.04.2026 das Fondsreglement mit sofortiger Wirkung verabschiedet.

 

Gemeinderat Weisslingen

Zugehörige Objekte

Name Download
Amtliche Publikation Fondsreglement Legat Heinrich Heider (PDF, 173 kB) Download 0 Amtliche Publikation Fondsreglement Legat Heinrich Heider
612.11 Fondsreglement Legat Heinrich Heider (PDF, 106 kB) Download 1 612.11 Fondsreglement Legat Heinrich Heider