Allgemeine Aufgaben der Einwohnerdienste

  • Führung und Bewirtschaftung des Einwohnerregisters inkl. allen personenbezogenen Mutationen und diversen Statistiken
  • Schalter- und Telefondienst mit Beratung und Betreuung der Kundschaft
  • Erstellung diverser Anträge und Gesuche zuhanden des Passbüros und des Migrationsamtes des Kantons Zürich
  • Führung und Bewirtschaftung des Stimmregisters sowie Urnendienst zur vorzeitigen Stimmabgabe
  • Kontrolle und Bescheinigung der Unterschriftenbogen von Initiativen und Referenden
  • Abrechnung der Tageskasse
  • Hundekontrollwesen
 

Tätigkeiten

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Umzug
  • Identitätskarte
  • Wohnsitzbestätigung
  • Aufenthaltsausweis
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Lebensbescheinigung
  • Meldebestätigung
Strafregisterauszug
Einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister können Sie direkt online unter www.strafregister.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder persönlich am Postschalter bestellen
 

Zuzug / Wegzug / Umzug

Die Anmeldegebühren für den Zuzug innerhalb der Schweiz betragen Fr. 40.00 pro erwachsene Person. Die Anmeldung / Abmeldung innerhalb der Schweiz und Umzug innerhalb der Gemeinde kann persönlich am Schalter oder onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen erfolgen. Anmeldungen vom Ausland und Abmeldungen ins Ausland erfolgen immer persönlich am Schalter des Einwohneramts innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden Sie unter eUmzugZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

Pass & Identitätskarte

Benötigen Sie nur eine Identitätskarte, melden Sie sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Weisslingen. Das Foto für die neue Identitätskarte können Sie entweder mitnehmen oder per E-Mail an info@weisslingen.ch senden. Die alte Identitätskarte ist zur Entwertung mitzubringen, egal, ob sie noch gültig ist oder bereits abgelaufen ist. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen. Weitere Informationen zum Pass und zur Identitäskarte, sowie Merkblätter und Formulare finden Sie unter www.zh.ch/passExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die neue Identitätskarte erhalten Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen.
 

Hundekontrolle

Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von HundenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und der HundeverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die jährliche Entrichtung der Hundeabgabe ist für alle Hunde obligatorisch und muss jeweils bis Ende März erfolgen. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Die Jahresabgabe pro Hund beträgt Fr. 150.
Erreicht ein Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte. Geht ein Hund ein und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf Rückerstattung der halben Abgabe, sofern das verabgabte Tier vor dem 30. Juni eingegangen ist.
 
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
 

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 150.00.
 
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