Aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 22. April 2025
1. Festsetzung der Wahltermine Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026-2023
Für die kommende Amtsdauer 2026–2030 sind die kommunalen und kirchlichen Behörden, wie sie in der Gemeindeordnung (GO) und der Kirchgemeindeordnung vorgesehen sind, zu wählen. Den Empfehlungen des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute VZGV folgend und in Absprache mit den übrigen Bezirksgemeinden hat der Gemeinderat die Wahltermine für die Erneuerungswahlen wie folgt festgelegt: Erster Wahlgang findet am 08.03.2026 statt, ein allfälliger 2. Wahlgang ist für den 14.06.2026 vorgesehen.
2. Erneuerung Spielplatz Schule
Bei den letzten Inspektionen durch die Fuchs Thun AG hat sich gezeigt, dass der bestehende Kletterturm auf dem Schulareal zwingend erneuert werden muss, da Sicherheitsrisiken bestehen. Der Kletterturm ist stark abgenutzt und die Drähte der Seile stehen bereits heraus. Der Gemeinderat hat aufgrund des Befunds einen Kredit für den Ersatz des Spielturms und diversere Erweiterungen zur Förderung u.a. der Motorik der Kinder einen Kredit von CHF 44'065.00 inkl. MWST genehmigt.
3. Ferner hat der Gemeinderat…
- für den Neubau des Kinderartens nachträgliche Arbeiten für spezielle Dichtungen/Dämmungen, Holzbau und Schreinerei sowie die Arbeiten für die Möblierung, Schliessanlagen und Stahlbau vergeben;
- für den Erweiterungsbau Clubhaus Mettlen nachträgliche Arbeiten für Sanitär und Arbeiten für Spenglerei vergeben;
- der Teilrevision der Richtlinien zur Ausgestaltung der Asylfürsorge rückwirkend ab 01.01.2025 zugestimmt;
- die Legislaturplanung 2022-2026 diskutiert und aktualisiert.
Rückfragen
Silvano Castioni, 052 397 31 06, silvano.castioni@weisslingen.ch
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