Aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 4. November 2025
1. Digitalisierung Verfahrenshandlungen von Verwaltungsbehörden
Per 1. Januar 2027 treten im Kanton Zürich diverse neue gesetzliche Vorgaben für kantonale und kommunale Behörden in Kraft (Anpassung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes – VRG). Hierzu zählen die Sicherstellung der Erreichbarkeit für elektronische Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die Pflicht zum elektronischen Behördenverkehr mit anderen Behörden, die Nutzung elektronischer Signaturen und Siegel sowie nachgelagert per 1. Januar 2029 die Einführung der elektronischen Aktenführung und -Einsicht. Hierzu wurde eine Abweichungs-Analyse erstellt, in der die Auswirkungen auf die Gemeindeverwaltung evaluiert und die Umsetzungsmassnahmen festgelegt wurden. Der Gemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung erfolgt ab Anfang 2026.
2. Leistungsvereinbarung Transport Notfallkonzept Kopf Reisen AG
Bei einem ausserordentlichen Ereignis in dem die Notfalltreffpunkte aktiviert werden, muss u. a. der Transport zwischen diesen und dem Widum sichergesellt werden. Hierzu wurde mit der Firma Kopf Reisen AG, Theilingen, eine Leistungsvereinbarung ausgearbeitet, die vom Gemeinderat verabschiedet wurde.
3. Ferner hat der Gemeinderat…
- Veranlagungen von Grundgewinnsteuern im Umfang von CHF 888'424.40 genehmigt.
Rückfragen
Silvano Castioni, 052 397 31 06, silvano.castioni@weisslingen.ch
Zugehörige Objekte
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| 251104 MM GR Sitzung (PDF, 100.1 kB) | Download | 0 | 251104 MM GR Sitzung |