Erneuerungswahl Notar/in, Amtsdauer 2026 – 2030

7. November 2025

EINLADUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

Der Stadtrat Illnau-Effretikon, als Kreiswahlvorsteher­schaft, hat die Erneuerungswahl des Notars/der Notarin für den Notariatskreis Illnau bereits mit Beschluss vom 20. Februar 2025, auf Sonntag, 8. März 2026, ange­ordnet. Die Wahlanordnung wurde im Februar 2025 amtlich publiziert. Gegen die Anordnung wurden keine Rechtsmittel ergriffen.

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können nun bis Dienstag, 16. Dezember 2025, Wahlvorschläge bei der Kreiswahlvorsteherschaft eingereicht werden (Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon).

Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2026).

In das Amt des Notars/der Notarin ist jede stimmberech­tigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich wähl­bar, die das vom Obergericht erteilte Wahlfähigkeits­zeugnis vorweisen kann. Das Zeugnis ist gemeinsam mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Die Vorgeschlagenen müssen mit Name, Vorname, Ge­schlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Ad­resse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hin­weis, ob diese Funktion schon bisher ausgeübt wurde, angege­ben werden. Jeder Vorschlag muss von minde­stens 15 stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in den Kreisgemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unter­zeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unter­schrift nicht zurückziehen.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist amtlich veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Ta­gen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden.

Wird als Notar/Notarin nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der erste Wahlvorschlag mit dem definitiven Vor­schlag überein, erklärt die wahlleitende Behörde die vorge­schlagene Person als gewählt, wenn die Voraus­setzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 8. März 2026 eine Urnenwahl. In diesem Fall würden die Wahlunterlagen durch ein Beiblatt ergänzt, auf welchem jene Personen aufgeführt sind, die innert Frist ihre Kandidatur eingereicht haben.

Alle Informationen rund um die kommunalen Erneuerungswahlen finden Sie auch unter: www.ilef.ch/wahlen2026

6. November 2025

Kreiswahlvorsteherschaft
Stadtrat Illnau-Effretikon