Erneuerungswahl Notar/in, Amtsdauer 2026 – 2030
EINLADUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Der Stadtrat Illnau-Effretikon, als Kreiswahlvorsteherschaft, hat die Erneuerungswahl des Notars/der Notarin für den Notariatskreis Illnau bereits mit Beschluss vom 20. Februar 2025, auf Sonntag, 8. März 2026, angeordnet. Die Wahlanordnung wurde im Februar 2025 amtlich publiziert. Gegen die Anordnung wurden keine Rechtsmittel ergriffen.
In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können nun bis Dienstag, 16. Dezember 2025, Wahlvorschläge bei der Kreiswahlvorsteherschaft eingereicht werden (Stadt Illnau-Effretikon, Abteilung Präsidiales, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon).
Die Abteilung Präsidiales stellt Formulare für die Wahlvorschläge zur Verfügung (www.ilef.ch/wahlen2026).
In das Amt des Notars/der Notarin ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich wählbar, die das vom Obergericht erteilte Wahlfähigkeitszeugnis vorweisen kann. Das Zeugnis ist gemeinsam mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Die Vorgeschlagenen müssen mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Adresse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob diese Funktion schon bisher ausgeübt wurde, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in den Kreisgemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist amtlich veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden.
Wird als Notar/Notarin nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der erste Wahlvorschlag mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 8. März 2026 eine Urnenwahl. In diesem Fall würden die Wahlunterlagen durch ein Beiblatt ergänzt, auf welchem jene Personen aufgeführt sind, die innert Frist ihre Kandidatur eingereicht haben.
Alle Informationen rund um die kommunalen Erneuerungswahlen finden Sie auch unter: www.ilef.ch/wahlen2026
6. November 2025
Kreiswahlvorsteherschaft
Stadtrat Illnau-Effretikon