Ausrüstung der Schutzräume

Die Eigentümer und Eigentümerinnen haben ihre Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material auszurüsten. Die Ausrüstung eines (neuen) Schutzraums beinhaltet Liegestellen und Not-Aborte.

Weitere Informationen unter: Schutzräume

 

Schutzraumzuteilung

Im Rahmen der Überprüfung der Zupla (Zuweisungsplanung) und der neu für die Schutzraumzuteilung eingesetzten EDV-Programme kann der Bevölkerung jederzeit der Standort des vorgesehenen Schutzplatzes mitgeteilt werden. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ist in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse (in der Regel bis 30 Minuten Fusswegdistanz, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fusswegdistanz) ein Schutzplatz bereitzustellen.

Diese Schutzraumzuweisung stellt nur eine Momentaufnahme dar und kann sich, infolge Bautätigkeit auf dem Gemeindegebiet oder Ausmusterung von älteren Schutzbauten, verändern. Eine Bekanntgabe der Zuweisung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.

Unter folgendem Link finden Sie Ihre Schutzraumzuweisung: Schutzraumzuweisung