Der Gemeinderat (Exekutive) ist die oberste Behörde der Gemeinde. Seine Mitglieder werden für eine Legislaturperiode von vier Jahren vom Volk gewählt. Die Wahlen finden auf Gemeindeebene statt. Der Gemeinderat ist für die strategischen Aufgaben im Zusammenhang mit der langfristigen Entwicklung der Gemeinde zuständig. Darüber hinaus zeichnet er sich verantwortlich für die politische Planung und Führung sowie für die Organisation und Aufsicht der Verwaltung.

Der Gemeinderat besteht aus sechs Mitgliedern, davon ist ein Sitz durch das Schulpräsidium besetzt. Die Mitglieder führen verschiedene Ressorts und arbeiten dabei eng mit den Abteilungsleitungen der Verwaltung zusammen. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde gegen aussen.

Personen

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Offenlegung Interessenbindungen Gemeinderat vom 1. Juli 2022 (PDF, 21.33 kB) Download 0 Offenlegung Interessenbindungen Gemeinderat vom 1. Juli 2022