Erleichterte Einbürgerung / Wiedereinbürgerung

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig.

Detaillierte Informationen zu den Arten und den entsprechenden Bedingungen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie im 'Handbuch Bürgerrecht' des Staatssekretariates für Migration in den Kapiteln 4, 5 und 6.

=> Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung als ausländischer Staatsangehöriger erfüllen und welche Verfahrensart bei Ihnen die richtige ist, finden Sie online auf der Webseite des Gemeindeamtes Zürich einen Einbürgerungs-Checker der Ihnen weiterhelfen kann. 

 

https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/erleichterte-einbuergerung.html

 

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