Feuerschutz und Waldbrand; Aufhebung allgemeines Feuerverbot; Präsidialentscheid
Mit Präsidialentscheid vom 27. August 2026 wird das am 13. Juli 2026 publizierte allgemeine Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Weisslingen per Freitag, 28. August 2026, 12:00 Uhr, aufgehoben. Dies bedeutet insbesondere folgendes:
- Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien (eingeschlossen eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills auf Gartensitzplätzen, Balkonen und Dachterrassen),
- Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle oder anderen Brennstoffen,
- Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (inkl. Vulkane, usw.) und Zündkörpern jeglicher Art,
- Anzünden von Fackeln und
- Steigenlassen von «Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen
ist wieder erlaubt. Jedoch ist weiterhin sorgsam mit offenem Feuer umzugehen. So ist das Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer weiterhin verboten.
Das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen.
Übertretungen werden nach § 38 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen bestraft.
Der Gemeindepräsident
Zugehörige Objekte
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| Amtliche Publikation_Aufhebung_Feuerverbot_2026 signiert (PDF, 171 kB) | Download | 0 | Amtliche Publikation_Aufhebung_Feuerverbot_2026 signiert |