Brauchen Sie einen Pass oder einen Pass und eine Identitätskarte? Dann wickeln Sie den Antrag und die anschliessende Terminvereinbarung zur Erfassung der biometrischen Daten inkl. Foto am besten online über www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ab. 

Benötigen Sie nur eine Identitätskarte, können Sie sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Weisslingen melden. Das Foto für die neue Identitätskarte können Sie entweder mitnehmen oder per E-Mail an info@weisslingen.ch senden. Bitte beachten Sie dabei die Kriterien für die Annahme von Fotos für die Identitätskarten. Die alte Identitätskarte ist zur Entwertung mitzubringen, egal, ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen ist.
Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen.
 

Weitere Informationen zum Pass und zur Identitäskarte, sowie Merkblätter und Formulare finden Sie unter www.zh.ch/passExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die neue Identitätskarte erhalten Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen.

 

Neue Biometrische Identitätskarte

Die neue biometrische Identitätskarte ist ab dem 2. November 2026 verfügbar und kann nur beim Passbüro beantragt werden. Sie wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Damit wird die biometrische Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt. Deren Bezug ist freiwillig und die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.

Die Einführung der biometrischen Identitätskarte bedeutet nicht, dass die bisherige nicht-biometrische Identitätskarte abgeschafft wird. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin zwischen einer ID mit und einer ID ohne Chip wählen. Der Bund empfiehlt Personen, die die Identitätskarte für Reisen innerhalb der EU verwenden möchten, die neue biometrische Identitätskarte. Für Personen, die die ID ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen, ist die nicht-biometrische Identitätskarte weiterhin ausreichend. Sie kann wie bis anhin am Schalter Einwohnerdienste der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip müssen aufgrund der Einführung der biometrischen ID nicht erneuert werden. Sie bleiben bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig, auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Wie lange die nicht-biometrischen Identitätskarten, die ab dem 2. November 2026 neu ausgestellt werden, für Reisen in die EU gültig bleiben, hängt vom Inkrafttreten des angepassten Freizügigkeitsabkommens mit der EU (Bilaterale 3) ab.

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